Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, In der Regel wird diese nach entstandenen Zeitaufwänden (nach geleisteten Stunden) abgerechnet. Tagespauschalen sind eher unüblich, können aber nach ausführlicher Darlegung des Falles vereinbart werden.
Je nach Fall, Dauer und Art der Ermittlungen gestalten sich die Stundensätze pro Detektiv. Erst nach Darlegung des Problemfalles, Einsatzgebiet und Einsatzzeiten können Angaben zu dem geschätzten Zeitaufwand / Kosten gemacht werden. Anhand Ihrer Schilderung schätzen wir aufgrund von Erfahrungswerten den Zeitaufwand. Im Einzelfall sind Pauschalvereinbarungen möglich.
Wir beraten Sie kostenfrei telefonisch, analysieren Ihr Problem, sagen Ihnen Lösungsansätze und schätzen den Kostenaufwand auf Basis Ihrer Angaben und Erfahrungswerten.
Detektivkosten sind steuerlich absetzbar:
Als Unternehmer, Selbständiger oder Gewerbetreibender können Sie in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzen (Finanzgericht Hessen Az.: 8 K 3370/88).
Für die Beschaffung von Beweismitteln durch einen Privatdetektiv können grundsätzlich die Aufwände zu den erstattungspflichtigen Vorbereitungskosten gehören und sind somit zu den nach § 92 ZPO erstattenden Aufwendungen zu rechnen (s. Rechtsentscheidungen).
Detektei Mohr - Detektive für Wirtschaft, Handel und Privat.
Servicetelefon: Telefon: 0711 / 773020
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